Die Diskussion über den Doktortitel des Herrn Karl-Theodor zu Guttenberg ist in aller Munde. Dabei merke ich, dass es gar nicht klar ist, und auch unterschiedlich bewertet werden sollte, worüber gestritten wird: Über den akademischen Grad des Karl-Theodor, über den des Verteidigungsministers oder über das Plagiieren eines Politikers?!
Für mich ist die Sache ziemlich klar:
1. Karl-Theodor zu Guttenberg ist wissenschaftlich unfähig. Für seine erbärmliche Leistung hat er ein Summa cum laude erhalten – welche Rolle spielte das “zu” in seinem Namen für die Note?
2. Für Karl-Theodor zu Guttenberg war es ziemlich wichtig, einen Doktortitel zu erhalten, sonst hätte er nicht sieben Jahre daran gesessen und sich das Leben damit erschwert.
3. Die Leistung des Verteidigungsministers steht nicht direkt mit dem (wissenschaftlich korrekten) Verfassen einer Jura-Dissertation in Relation.
4. Karl-Theodor zu Guttenberg wäre nicht, wo er heute ist, hätte er das Dr. nicht vor seinem Namen geführt, also wäre er auch kein Verteidigungsminister geworden. Aber dort, wo er jetzt steht, braucht er seinen Doktortitel womöglich wirklich nicht mehr.
5. Der Herr Verteidigungsminister hat sieben Jahre seines Lebens für etwas geopfert, dessen Ergebnis das gleiche gewesen wäre, wenn er nichts dafür gemacht hätte. Das sagt durchaus etwas über seine politischen Qualitäten aus.
6. Es ist nicht egal, was der deutsche Verteidigungsminister vor seiner Ernennung zu ebendiesem gemacht hat und wie er sich an offizielle Anforderungen gehalten hat. Es ist nicht egal, ob er ohne Titel genauso ein Verteidigungsminister wäre, wie ohne. Es geht darum, dass er auf unredliche, unverdiente, unehrliche Weise einen Doktortitel erhalten hat und sich dafür noch nicht mal schämt.
PS: Zwischenzeitlich ist mir die ursprüngliche Rezension zugespielt worden, die den Wirbel ausgelöst haben soll. Die Rezension musste wohl auf Druck des Verlages vom Server genommen werden. Glücklicherweise hatte meine geheime Quelle sie noch im Browser-Cache hängen. Ein kurzer Auszug: “Der wissenschaftliche Ertrag der Arbeit ist bescheiden. Das liegt vor allem daran, dass der Autor seinen Verfassungsbegriff nicht hinreichend entfaltet und damit weit hinter der wissenschaftlichen Diskussion zurückbleibt. Zu Guttenbergs Argumentation mäandert vor sich hin und zermürbt die Leserinnen durch seitenlanges Politsprech und die Nacherzählung rechtspolitischer Diskussionen im Konvent. Der Autor macht auch nicht ansatzweise deutlich, worin der aktuelle Erkenntniswert der seitenlangen Dokumentation zu den Gottesbezügen in Verfassungstexten liegt. Das Gesamturteil „summa cum laude“ erscheint darum mehr als schmeichelhaft.
Widersteht man dem Impuls, die Arbeit mangels Substanz nach einer ersten Durchsicht gelangweilt aus der Hand zu legen und liest man etwas genauer hinein, dann zeigen sich einige formelle Auffälligkeiten. Zu Guttenberg bedient sich bei einer ganzen Reihe von Texten und Autor_innen, ohne die Fremdzitate lege artis kenntlich zu machen.” (Quelle: Fischer-Lescano, Andreas (2011): “Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg, Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU, Berlin (Duncker & Humblot) 2009, 475 S., 88,- €”. In: Kritische Justiz, Heft 1, 44. Jahrgang, S. 112 – 114.)
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